Aktuelle Informationen zu Covid-19 – Verlängerung der Maskenpflicht bis auf Weiteres – zusätzliche Selbsttests in der Grundschule immer montags – 3G-Regelung für Erwachsene – Testpflicht für alle Schüler*innen (auch genesen oder geimpft) Aktualisierung: 02.02.2022

Umgang mit Infektionsfällen (Stand: 01.02.2022)

Informationen zum Unterrichtsbetrieb im Januar 2022 – Schreiben des Bayerischen Kultusministeriums

Erweiterte Maskenpflicht gilt bis auf Weiteres

1. Maskenpflicht auch während des Unterrichts, während sonstiger schulischer Veranstaltungen und der Mittagsbetreuung im gesamten Gebäude. Diese Maskenpflicht besteht auch am Sitzplatz, auch wenn ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann.

Die erweiterte Maskenpflicht gilt bis auf Weiteres an der Grund- und Mittelschule.

Für Schüler*innen der Grundschule ist das Tragen einer Community-Maske /Alltagsmaske ausreichend. Für Schüler*innen ab Jahrgangsstufe 5 und alle Erwachsenen ist das Tragen einer OP-Maske/medizinischen Maske verpflichtend.
Bitte geben Sie Ihrem Kind immer mehrere Ersatzmasken mit.
Im Freien muss keine Maske getragen werden. Sportunterricht findet in der Turnhalle mit Maske statt. Schwimm- und Eislaufunterricht findet regulär statt.

Eltern, Erziehungsberechtigte, schulfremde Personen auf dem Schulgelände – Zutritt in das Schulgebäude nur mit 3-G Nachweis

Testpflicht neu nach den Weihnachtsferien auch für geimpfte/genesene Schüler*innen

  • Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist nur mit Nachweis eines negativen Testergebnisses möglich. Der Testnachweis entfällt nur für asymptomatische Schüler*innen, die genesen oder komplett geimpft sind, und einen entsprechenden Nachweis erbringen.
    • Grundschule: Die Schüler*innen führen unter Anleitung 3x Woche einen Selbsttest durch, bis die PCR-Pool-Tests („Lollitests“) der Schule vorliegen.
    • Mittelschule: Die Schüler*innen führen unter Anleitung 3x Woche einen Selbsttest durch.
  • oder
    • Vorlage eines PCR- oder POC-Antigenschnelltests, der durch medizinisch geschultes Personal durchgeführt wird; (nicht älter als 24 / 48 Stunden). Solche Tests können z. B. in den lokalen Testzentren, bei Ärzten oder bei anderen geeigneten Stellen durchgeführt werden.

Intensivierte Testungen nach einem bestätigten Infektionsfall in einer Klasse

Für die Dauer einer Woche, nachdem die infizierte Person zuletzt den Unterricht besucht hat, müssen in diesem Fall an allen Unterrichtstagen negative Testnachweise erbracht werden.

1. An der Mittelschule wird eine Woche lang an jedem Unterrichtstag per Selbsttest getestet.

2. An der Grundschule wird innerhalb der genannten Wochenfrist für alle Schüler*innen am Montag zu Unterrichtsbeginn ein (zusätzlicher) Selbsttest durchgeführt, wenn an diesem Tag kein PCR-Test erfolgt. Zusätzlich wird an Tag 5 nach dem letzten Kontakt zum bestätigten Infektionsfall ein Selbsttest in der Klasse durchgeführt, falls an diesem Tag kein PCR-Pooltest vorgesehen ist. Fällt Tag 5 auf ein Wochenende oder einen Feiertag , wird der Test am nächstfolgenden Schultag nachgeholt, sofern dann kein PCR-Pooltest vorgesehen ist.

Externe Testnachweise können weiterhin erbracht werden und dürfen nicht älter als 24 Stunden (POC-Antigen-Schnelltest) bzw. 48 Stunden (PCR-Test) sein. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest ist als Testnachweis nicht ausreichend.

PCR-Pool-Tests in der Grundschule – zusätzlich montags immer Schnelltest (erstmalig am 29.11.2021)

Zu Beginn des Schuljahres 2021/2022 kommen an den Grundschulen übergangsweise noch die bekannten Antigen-Selbststests zum Einsatz. Nach einer Übergangszeit werden sie jedoch von den PCR-Pool-Testungen (sog. Lolli-Tests) abgelöst werden. Diese können jüngere Kinder einfacher anwenden und die Testergebnisse sind zuverlässiger.

Bei den PCR-Pooltestungen werden zweimal wöchentlich Speichelproben der Schüler*innen entnommen und in einem „Pool“ zusammengefasst und gemeinsam im Labor ausgewertet.

Dafür lutschen die Schüler*innen für 30 Sekunden auf einem Abstrichtupfer.

Bei einem negativen Pool ist alles in Ordnung. Bei einem positiven Poolergebnis, wird zusätzlich die Einzelprobe der Schüler*in getestet, um festzustellen, welches Kind infiziert ist. Die Eltern werden dann entsprechend informiert.

Impfung

  • Information zur Impfung ab 12 Jahren: Die STIKO (Ständige Impfkommission) empfiehlt eine Impfung ab 12 Jahren. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihren Hausarzt/Kinder- oder Jugendarzt

Luftfilter in Klassenräumen

Unsere Schule ist seit  letzten Freitag, den 08.10.2021 mit Luftfiltern der Firma Philipps (Typ Philips UVCA200) ausgestattet.

Die Luftfilter saugen die Raumluft an und eine UV-C Strahlung inaktiviert die mikrobiologische Viren- und Bakterienlast um ca. 90 %.

Die Geräte sind kindersicher und sehr leise im Betrieb.

In den Klassenräumen sind je drei Geräte (in der finalen Ausstattung) aufgestellt.

Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen und Quarantäneregelungen